Spezialgebiete
- Scheidung
- Sorgerecht / Obsorge des Kindes
- Besuchsrecht / Kontakt zu den Kindern
- Kindesunterhalt / Alimente
- Unterhalt in aufrechter Ehe und nach der Scheidung
- Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens
- Wegweisung
- Trennungsvereinbahrung
- Ehevertrag / Ehepakt
- Adoption
- (Internationale) Kindesentführung
Scheidung
Jeder Mensch ist anders, jede Ehe ist anders, jede Scheidung ist anders. Aber eines ist bei jeder Scheidung gleich: Sie hat weitreichende Folgen für Ihre Zukunft! Daher sollten Sie bevor Sie Entscheidungen treffen, durch die Sie massive Nachteile erleiden können und die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, umfassende, fundierte Rechtsberatung und Aufklärung beim Spezialisten einholen. Vorsicht ist besser als Nachsicht. Daher baut der Kluge vor: Sobald Sie an Scheidung denken oder mit dem Scheidungswunsch Ihres Partners konfrontiert werden, sollte Ihr erster Schritt immer der zu einer Rechtsberatung sein. Sie können dadurch nichts verlieren, sondern nur gewinnen. Eine Erstberatung bei mir als Ihrer Scheidungsanwältin kostet Sie zwar Zeit, aber kein Geld. Vereinbaren Sie daher mit mir eine kostenlose Erstberatung!
Egal, ob Sie an eine einvernehmliche Scheidung denken oder mit der Scheidungsklage Ihres Partners konfrontiert wurden, Sie sollten jedenfalls Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen alle Rechtsfolgen der Scheidung geregelt werden. Dies betrifft insbesondere:
- Regelungen Ihre Kinder betreffend, also etwa bei wem der hauptsächliche Aufenthalt der Kinder sein soll, wie der Kontakt des anderen Elternteils zu den Kindern aussehen soll und wie viele Alimente zustehen. Wussten Sie, dass zusätzlich zu den Alimenten den Kindern noch weitere Geldleistungen (sogenannter „Sonderbedarf“), also etwa neben den Kosten einer Zahnspange unter Umständen auch die Kosten eines Nachhilfeunterrichts, zustehen können?
- Ihre Unterhaltsansprüche: Wie viel und wie lange soll Unterhalt geleistet werden oder soll ein Unterhaltsverzicht abgegeben werden? Bevor Sie leichtfertige Entscheidungen treffen, sollten Sie unbedingt professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Denn: Eine bei einer einvernehmlichen Scheidung getroffene Regelung lässt sich in Zukunft in der Regel nicht mehr abändern, auch nicht, wenn sie sich als unüberlegt und extrem nachteilig erweist (also etwa wenn die Frau einen Unterhaltsverzicht abgibt obwohl sie zu wenig Versicherungszeiten hat um einen eigenen Pensionsanspruch zu erwerben). Dann zu sagen: „Das habe ich nicht gewusst, wenn ich das gewusst hätte, hätte ich mich anders entschieden“, bringt nichts.
- Eheliches Vermögen und eheliche Ersparnisse: Was passiert mit dem Haus? Mit der Wohnung? Mit offenen Krediten? Die endgültige vermögensrechtliche Regelung sollte gut überlegt werden. Auch darüber sollten Sie sich rechtlich umfassend beraten lassen.
Bei einer strittigen Scheidung (Verschuldensscheidung) sind Sie zusätzlich noch mit einer Scheidungsklage und einem Gerichtsverfahren konfrontiert. Dies kann schnell in einen Rosenkrieg ausarten. Man kann nicht mehr klar denken, handelt nur mehr emotional und „sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr“. Holen Sie sich Hilfe. Ich als Ihre Scheidungsanwältin ergreife alle mir möglichen Schritte, um für Sie für ein zeit-, nerven- und geldschonendes Verfahren zu sorgen. Ein begonnenes strittiges Scheidungsverfahren kann immer noch als einvernehmliche Scheidung enden.
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Sorgerecht / Obsorge des Kindes
Wenn Sie mit einer Trennung oder Scheidung konfrontiert sind, ist wahrscheinlich Ihre erste Frage: „Was bedeutet das für meine Kinder?“
Im Falle einer Scheidung muss auch geregelt werden, ob die Eltern die gemeinsame Obsorge/das gemeinsame Sorgerecht behalten sollen (in diesem Fall ist auch zu regeln bei welchem Elternteil sich die Kinder hauptsächlich aufhalten sollen) oder ob ein Elternteil mit der alleinigen Obsorge /alleiniges Sorgerecht betraut werden soll.
Um eine derartige Entscheidung treffen zu können müssen Sie wissen, was alleinige Obsorge/alleiniges Sorgerecht oder gemeinsame Obsorge/gemeinsames Sorgerecht überhaupt bedeutet, insbesondere auch in Ihrer konkreten Situation für Ihre Familie. Der Ausdruck „gemeinsame Obsorge“ wird oft falsch verstanden. Er bedeutet nicht, dass alle Entscheidungen über die Kinder von Mutter und Vater gemeinsam getroffen werden müssen, also etwa beim Wechsel vom Kindergarten in die Volksschule das Kind gemeinsam von den Eltern in der Volksschule angemeldet werden müsse. Auch wenn beide Eltern mit der Obsorge betraut sind, besteht Einzelvertretung. Das bedeutet eine Mutter könnte beispielsweise (bei gemeinsamer Obsorge) das Kind in der Schule A anmelden; der Vater kann das Kind von dort wieder abmelden und es in der Schule B anmelden. Wenn sich die Eltern (bei gemeinsamer Obsorge) nicht über die Schule einigen können, muss letztendlich einer der beiden einen Antrag an das Gericht stellen und das Gericht darüber entscheiden, in welche Schule das Kind gehen soll. Ähnliches gilt für die Anmeldung zu schulischen Veranstaltungen, Art der medizinischen Behandlungen, etc.
Damit es im Bereich der Obsorge /des Sorgerechts zu keinen Fehlentscheidungen kommt, sollten Sie sich vor der Entscheidung über die Obsorge umfassend rechtlich beraten lassen. Ich als Ihre Familienrechtsanwältin stehe Ihnen auch dafür gerne in einem kostenlosen Erstgespräch zur Verfügung.
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Besuchsrecht / Kontakt zu den Kindern
Zu welchen Zeiten sollen sich die Kinder bei der Mutter, zu welchen Zeiten beim Vater aufhalten? Dafür gibt es keine allgemeingültige Formel. Oberste Priorität hat auch hier das Kindeswohl. Jedes Kind ist anders. Für manche Kinder mag die befriedigendste Lösung eine 50:50-Teilung der Zeit zwischen Vater und Mutter sein (also etwa ein wochenweiser Wechsel zwischen Mutter und Vater). Für viele Kinder wird dies nicht die bestmögliche Lösung sein. Viele werden Wurzel, ein Heim brauchen, sich hauptsächlich bei einem Elternteil aufhalten wollen. Es gilt in jedem Fall eine für die individuellen Lebensgewohnheiten und Bedürfnisse Ihrer Kinder geeignete Lösung zu finden. Schließlich sind es Ihre Kinder: Ihr wertvollstes Gut!
Nehmen Sie sich die Zeit und nützen Sie das von mir angebotene kostenfreie Erstgespräch. Ich berate Sie gerne über die Gestaltungsmöglichkeiten von Kontakten Ihrer Kinder zum anderen Elternteil.
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Kindesunterhalt / Alimente
Solange Ihr Kind minderjährig ist sind Sie für die Durchsetzung der Alimente zuständig. Wie hoch ist der Kindesunterhalt? Darf der andere Elternteil weniger zahlen, wenn er arbeitslos wird? Was ist zu tun, wenn er plötzlich weniger oder nichts mehr bezahlt? Was ist zu tun, wenn er sein Einkommen nicht offenlegt? Muss er neben den Alimenten noch weitere Geldzahlungen leisten? Wann muss er auch (potentiell teilweise) für Zahnspange, Nachhilfeunterricht, Sprachenreisen mit der Schule, etc. aufkommen?
Sie sind für Ihr Kind verantwortlich. Sie sollten für Ihr Kind kämpfen. Daher sollten Sie sich rechtzeitig darüber informieren, welche Ansprüche Ihr Kind hat und wie Sie diese durchsetzen können. Deshalb nehmen Sie sich Zeit für Ihr Kind und lassen Sie sich rechtlich beraten. Ich nehme mir gerne Zeit für Sie.
Sie sind bereits volljähriges „Kind“, also mindestens 18 Jahre? Jetzt müssen Sie selbst für Ihre Unterhaltsansprüche kämpfen, wobei Ihnen Ihre Mutter oder Ihr Vater sicherlich gerne den Rücken stärkt. Wahrscheinlich beschäftigt Sie gerade eines: Ihr Studium. Darf ich studieren? Bekomme ich Unterhalt während meines Studiums? Wie lange darf ich studieren? Darf ich die Studienrichtung wechseln?
Kämpfen Sie für sich und für Ihr Studium und nützen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung. Ich stehe Ihnen dafür als Ihre Rechtsanwältin gerne zur Verfügung.
Sie wollen heiraten und von Ihren Eltern Heiratsgut (Ausstattung) erhalten? Auch darüber kann ich Sie gerne beraten.
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Unterhalt in aufrechter Ehe und nach der Scheidung
Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen Sie auch eine Vereinbarung über Ihre Unterhaltsansprüche/Unterhaltspflichten treffen. Wie viel und wie lange soll Unterhalt geleistet werden oder soll ein Unterhaltsverzicht abgegeben werden? Sie wollen nur schnell geschieden werden und sind bereit alles zu unterschreiben, was Ihnen vorgelegt wird? Tun Sie es nicht, Sie werden es bereuen. Hüten Sie sich vor leichtfertigen Entscheidungen. Nehmen Sie professionelle Rechtsberatung in Anspruch bevor Sie nicht wiedergutzumachende Fehler machen.
Bei den anderen Scheidungsformen (strittigen Ehescheidungen) hängt die Frage, ob und wie viel Unterhalt zu leisten ist, von verschiedensten Faktoren ab. Vor Beginn eines Gerichtsverfahrens sollten Sie sich darüber jedenfalls umfassend rechtlich beraten lassen. Ich stehe Ihnen auch dafür gerne zur Verfügung.
Auch während der Ehe bestehen Unterhaltsansprüche und -pflichten. Auch darüber kann ich Sie gerne umfassend aufklären und beraten.
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Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens
Haus, Wohnung, Ersparnisse, Auto,… Was wird geteilt? Wie wird geteilt? Was wird nicht geteilt? Wurden Werte in der Ehe aus (gemeinsamem) Einkommen erwirtschaftet? Wurden Werte in die Ehe eingebracht, geerbt oder von dritten Personen geschenkt?
Es geht um Werte, die Sie in Ihrer Ehe aufgebaut haben und die auch nach einer Scheidung möglichst erhalten bleiben sollten. Daher sollten Sie Fehlentscheidungen vermeiden und sich rechtzeitig umfassend rechtlich vom Spezialisten beraten lassen. Nehmen Sie sich dafür Zeit. Ich stehe Ihnen als Ihre Rechtsanwältin gerne zur Verfügung.
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Wegweisung
Psychoterror? Körperliche Gewalt? Ihr Partner terrorisiert Sie? Jetzt heißt es keine Zeit verlieren und rasch handeln. Nehmen Sie all Ihren Mut zusammen und wehren Sie sich. Lassen Sie sich von einem Spezialisten über die in dieser Situation notwendigen rechtlichen Schritte beraten.
Das Gegenteil trifft auf Sie zu? Sie werden beschuldigt, Ihrem Partner gegenüber gewalttätig geworden zu sein, obwohl Sie nichts getan haben? Auch in diesem Fall ist rasches Handeln angesagt.
Ich als Ihre Scheidungsanwältin stehe Ihnen in beiden Fällen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Vereinbaren Sie mit mir einen Termin für eine kostenlose Rechtsberatung.
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Trennungsvereinbahrung
Sie wollen Ihrer Ehe noch eine Chance geben und sich noch nicht scheiden lassen, haben aber beschlossen sich (vorläufig) zu trennen? Gerade jetzt sollten Sie nichts dem Zufall überlassen, sondern Ihre Rechte und Pflichten in der Trennungsphase (und potentiell im Falle einer nachfolgenden Scheidung) genau festlegen. Wenn Sie an Trennung denken fragen Sie sich wahrscheinlich: „Darf ich einfach ausziehen oder kann mir das in einem späteren Scheidungsverfahren als böswilliges Verlassen vorgeworfen werden?“ Darüber hinaus gilt es noch eine Unzahl weiterer Fragen zu klären, etwa: Wer bleibt im Haus/in der Wohnung? Darf der andere das Haus/die Wohnung ebenfalls benutzen? Wann? Wer bekommt Unterhalt? Wer muss Unterhalt leisten? Wie viel? Wie lange? Wie soll in dieser Zeit der Kontakt zu den Kindern aussehen? Was passiert mit einem potentiell offenen Kredit, der aus dem Haus/der Wohnung lastet?
Bevor Sie einen Fehler machen, Lassen Sie sich über die Gestaltungsmöglichkeiten der Trennungsphase vom Spezialisten umfassend beraten. Nützen Sie deshalb die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung bevor Sie sich trennen. Ich stehe Ihnen dafür als Ihre Rechtsanwältin gerne zur Verfügung.
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Ehevertrag / Ehepakt
Warum sollten Sie einen Ehevertrag machen? Ein Ehevertrag ist etwas absolut Unromantisches und Sie wollen damit die Stimmung in der Zeit der Hochzeitsvorbereitungen nicht verderben? Für Sie hängt der Himmel voller Geigen und Sie sind sich sicher, dass Ihre Ehe hält und dass der Satz „bis dass der Tod uns scheidet“ für Sie wirklich gilt? Im Jahr 2015 wurden in Österreich über 16.000 Ehen geschieden und jeder der Betroffenen dachte bei seiner Heirat wohl, dass seine Ehe halten würde. Doch leider kommt es im Leben oft anders. Ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen, dass Ihre Ehe wirklich hält und Ihr Ehevertrag, wenn der Tod Sie im hohen Alter scheidet immer noch unbenützt irgendwo in Ihrem Nachtkästchen liegt. Warum sollten Sie ihn dann überhaupt abschließen? Einfach um auf Nummer sicher zu gehen.
Ein Ehevertrag kann vor der Heirat, aber auch noch jederzeit während der Ehe abgeschlossen werden. Jetzt ist die Zeit, wo Sie und Ihr Ehepartner sich verstehen. Jetzt können Sie in Ruhe vernünftig regeln und entscheiden, was nicht nur in der Zeit, in der Sie sich verstehen, sondern auch für den Fall, dass eine Zeit kommt, in der Sie sich nicht mehr verstehen und sich trennen oder scheiden lassen wollen, gelten soll.
Deshalb nehmen Sie sich die Zeit und lassen Sie sich über die Möglichkeiten eines Ehevertrages rechtlich beraten. Ich stehe Ihnen dafür als Ihre Rechtsanwältin gerne zur Verfügung.
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Adoption
Sie spielen mit dem Gedanken ein Kind zu adoptieren? Sind Sie neben den allgemeinen Voraussetzungen (Ihr Mindestalter, Altersunterschied zum Kind, etc.) auch über alle rechtlichen Folgen der Adoption umfassend informiert? Lassen Sie sich rechtzeitig vom Spezialisten rechtlich beraten.
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(Internationale) Kindesentführung
Ihre mehrstaatliche Ehe hat nicht funktioniert? Ihr Partner hat mit Ihren Kindern das Land verlassen? Oder Sie haben mit Ihren Kindern das Land verlassen und sind in Ihre Heimat zurückgekehrt? Jetzt gilt es keine Zeit zu verlieren und rasch zu handeln. Lassen Sie sich vom Spezialisten über die notwendigen rechtlichen Maßnahmen beraten.
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